§1 Name und Sitz des Fanclubs
Der Fanclub
führt den Namen „SAALFELDER GROTTEN - POWER“ mit Sitz in 07318 Saalfeld und
ist nicht im Vereinsregister des Amtsgerichtes Saalfeld eingetragen.
§ 2 Zweck und Aufgaben
Zweck und
Aufgaben des Fanclubs ist die Unterstützung des FC Bayern München e.V. bei
Heim - und Auswärtsspielen.
Der Fanclub
fördert die Kameradschaft und Geselligkeit.
Es darf
keine Person durch Ausgaben, die dem Fanclub fremd sind, begünstigt werden;
ausgenommen Spenden für gemeinnützige und soziale Zwecke.
Der Fanclub
ist frei von politischen und konfessionellen Bindungen.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied
kann jede natürliche Person werden.
Die Aufnahme
erfolgt für mindestens 1 Jahr.
Mit Aufnahme
in den Fanclub unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Fanclubs.
Minderjährige
bedürfen der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Personen,
die sich um den Fanclub besonders verdient gemacht haben, können von der
Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Bei Aufnahme
in den Fanclub erhält jedes Mitglied ein Exemplar der Satzung.
§ 4 Jahresmitgliedsbeitrag
Es wird ein
Jahresbeitrag von 15 € für Erwachsene erhoben, Kinder bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr entrichten 7 €.
Änderungen
über die Höhe des Jahresbeitrages trifft die Mitgliederversammlung.
§ 5 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 01.07. eines Jahres.
§ 6 Ausscheiden aus dem Fanclub
Die
Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt muß
schriftlich oder mündlich beim Vorstand erklärt werden.
Der Ausschluß
aus dem Fanclub erfolgt:
a)
bei vereinsschädigendem Verhalten gegenüber dem
Fanclub
§ 7 Rechte der Mitglieder
Die
Mitglieder haben das Recht:
a)
an Versammlungen und Veranstaltungen des Fanclubs
teilzunehmen,
§ 8 Pflichten der Mitglieder
Die
Mitglieder haben die Verpflichtung:
a)
die Aktivitäten des Fanclubs zu unterstützen,
§ 9 Mitgliederversammlung
Die
ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, i.d.R. im Juni statt.
a)
Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn
mehr als die Hälfte aller
Mitglieder anwesend sind.
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Genehmigung des alljährlich durch den Vorstand zu
erstattenden Tätigkeits- und Kassenberichts
4.
Wahl des Vorstandes
5.
Beschlußfassung über die von Mitgliedern gestellte Anträge
6.
Ernennung von Ehrenmitgliedern
7.
Beschlußfassung über die Auflösung des Fanclubs
§ 11 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzendem, dem
2. Vorsitzendem, dem Kassenwart und dem 2. Kassenwart.
§ 12 Aufgaben des Vorstandes
Der
Vereinsvorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er führt die laufenden
Geschäfte nach der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand
kann über Geldbeträge für Vereinszwecke ohne Beschlußfassung verfügen.
§ 13 Aufgaben des Kassenwarts
Der
Kassenwart führt die Kassengeschäfte des Fanclubs.
Er hat
insbesondere:
1.
alle Einnahmen und Ausgaben in ein Tagebuch
einzutragen
§ 14 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung
tritt mit dem Tag der rechtsgültigen Beschlußfassung durch die
Mitgliederversammlung in Kraft.