§1 Name und Sitz des Fanclubs           

Der Fanclub führt den Namen „SAALFELDER GROTTEN - POWER“ mit Sitz in 07318 Saalfeld und ist nicht im Vereinsregister des Amtsgerichtes Saalfeld eingetragen.  
Der Fanclub wurde am 06.06.1997 in Saalfeld gegründet.

 § 2 Zweck und Aufgaben

Zweck und Aufgaben des Fanclubs ist die Unterstützung des FC Bayern München e.V. bei Heim - und Auswärtsspielen.  
Der Fanclub fördert die Kameradschaft und Geselligkeit.  
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Fanclub fremd sind, begünstigt werden; ausgenommen Spenden für gemeinnützige und soziale Zwecke.  
Der Fanclub ist frei von politischen und konfessionellen Bindungen.

  § 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden.  
Die Aufnahme erfolgt für mindestens 1 Jahr.  
Mit Aufnahme in den Fanclub unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Fanclubs.  
Minderjährige bedürfen der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.  
Personen, die sich um den Fanclub besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.  
Bei Aufnahme in den Fanclub erhält jedes Mitglied ein Exemplar der Satzung.

  § 4 Jahresmitgliedsbeitrag

Es wird ein Jahresbeitrag von 15 € für Erwachsene erhoben, Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr entrichten 7 €.  
Änderungen über die Höhe des Jahresbeitrages trifft die Mitgliederversammlung.

 § 5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 01.07. eines Jahres.

  § 6 Ausscheiden aus dem Fanclub

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt muß schriftlich oder mündlich  beim Vorstand erklärt werden.

Der Ausschluß aus dem Fanclub erfolgt:  
a)  bei vereinsschädigendem Verhalten gegenüber dem Fanclub  
b)  wenn ein Mitglied länger als 3 Monate mit seinen Zahlungen in Rückstand ist  
c)  oder bei eigener Kündigung, spätestens vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres.  
Der Ausscheidende verliert jeden Anspruch gegen den Fanclub und sein Vermögen.

  § 7 Rechte der Mitglieder

 Die Mitglieder haben das Recht:

a)  an Versammlungen und Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen,  
b)  beim Fanclub Anträge zu stellen,  
c)  oder den Vorstand zu wählen.  
d)  ab Vollendung des 18. Lebensjahres gewählt zu werden.

  § 8 Pflichten der Mitglieder

 Die Mitglieder haben die Verpflichtung:

a)  die Aktivitäten des Fanclubs zu unterstützen,  
b)  die Satzung des Fanclubs zu befolgen,  
c)  die festgesetzten Jahresbeiträge zu entrichten,  
d)  die Beschlüsse des Mitgliedsversammlung zu befolgen.

  § 9 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr, i.d.R. im Juni statt.

a)  Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte aller  Mitglieder anwesend sind.  
b)  Die Einladung zur Mitgliederversammlung müssen unter Angabe der Tagesordnungspunkte mindestens 14 Tage  vorher den Mitgliedern zugehen.  
c)  Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen einer einfachen Mehrheit  der anwesenden Mitglieder.  
d)  Das Stimmrecht muß von jedem Mitglied persönlich ausgeübt werden.  
e)  Den Vorsitz der Mitgliederversammlung übernimmt der Vorstand.

  § 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

1.  Genehmigung des alljährlich durch den Vorstand zu erstattenden Tätigkeits- und Kassenberichts  
2. Änderungen des Jahresbeitrages festsetzen  
3. Festsetzung und Abänderung der Satzung  
4. Wahl des Vorstandes  
5. Beschlußfassung über die von Mitgliedern gestellte Anträge  
6. Ernennung von Ehrenmitgliedern  
7. Beschlußfassung über die Auflösung des Fanclubs

 § 11 Vorstand

1.  Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzendem, dem 2. Vorsitzendem, dem Kassenwart und dem 2. Kassenwart.  
2.  Gewählt werden kann jedes Mitglied nach dem Vollendung des 18. Lebensjahres. Gewählt ist, wer die einfache Stimmenmehrheit auf sich vereinigt. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.  
3.  Die Vorstandsmitglieder verwalten ihr Amt grundsätzlich unentgeltlich, es kann im Verhältnis ihrer Mühewaltung eine durch die Mitgliederversammlung zu bestimmende Vergütung gewährt werden.  
4.  Der 1. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und bestimmt den Tagungstag- und ort sowie die Tagesordnung.  
5.  Sollte der 1. Vorsitzende verhindert sein nimmt der 2. Vorsitzende sein Vertretungsrecht wahr.

  § 12 Aufgaben des Vorstandes

Der Vereinsvorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er führt die laufenden Geschäfte nach der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.  
Der Vorstand kann über Geldbeträge für Vereinszwecke ohne Beschlußfassung verfügen.

 § 13 Aufgaben des Kassenwarts

Der Kassenwart führt die Kassengeschäfte des Fanclubs.  
Er hat insbesondere:

1.  alle Einnahmen und Ausgaben in ein Tagebuch einzutragen  
2.  den Kassenbericht des Geschäftsjahres der Mitgliederversammlung vorzulegen  
3.  ein Verzeichnis über das Vermögen des Fanclubs anzulegen und dieses stets zu aktualisieren  
4.  die Jahresbeiträge rechtzeitig einzuziehen

 § 14 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt mit dem Tag der rechtsgültigen Beschlußfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.  

 

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